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Martinsumzüge können stattfinden

Martinsumzüge können stattfinden
Foto: aureus GmbH

Martinsumzüge sind in diesem Jahr wieder möglich – Einschränkungen gibt es trotzdem

Im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Gladbeck sind bereits mehrere Anfragen eingegangen, ob in diesem Jahr wieder St.-Martinsumzüge stattfinden dürfen. Die Antwort lautet: Ja.

Zumindest sieht die geltende Coronaschutzverordnung dahingehend keine Einschränkungen vor. „Anträge, die bei der Stadtverwaltung eingehen, werden grundsätzlich positiv beschieden“, erklärt Gregor Wirgs. Der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung ergänzt: „Wir freuen uns sehr für die Gladbecker Familien, dass nach der coronabedingten Pause im vergangenen Jahr nun wieder Martinsumzüge stattfinden können.“

Veranstalter und Teilnehmer haben sich an die Regelungen der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung zu halten. Die Stadt Gladbeck spricht allerdings die Empfehlung aus, dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, Masken zu tragen. Die Veranstalter werden zudem gebeten, bei der Planung darauf zu achten, dass sich die teilnehmenden Personengruppen möglichst im Freien aufhalten und ein Streckenziel auf möglichst weiträumigen Platz gefunden wird. Sollten im Rahmen des Martinsumzugs auch Innenräume genutzt werden, so ist unter anderem auf die Einhaltung der 3G-Regel zu achten. Mit der Genehmigung erhalten die Veranstalter darüber hinaus Hinweise zu den obligatorischen Auflagen, die der Sicherheit der Veranstaltung dienen – diese stehen in keinem Zusammenhang mit Corona.

Quelle: Pressestelle Stadt Gladbeck

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