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Nicole Gruschinski

Steinstraße 72: Stadt bringt Ordnungsverfügung auf den Weg

Steinstraße 72: Stadt bringt Ordnungsverfügung auf den  Weg
Foto: Stadt Gladbeck

Die Grundlage für die Ordnungsverfügung bildet ein kürzlich durch die Stadt Gladbeck erstelltes Lärmgutachten

Die Immobilienverwaltung, die die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Steinstraße 72 vertritt, hat heute Morgen Post von der Stadt Gladbeck erhalten: Aufgrund des anhaltenden Lärms rund um die Immobilie wurde die Anhörung zum Entwurf der bereits angekündigten
Ordnungsverfügung zugestellt. Nun hat die WEG zwei Wochen Zeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.

Ordnungsverfügung

Nach Ablauf dieser Frist wird die Ordnungsverfügung erlassen und verpflichtet die WEG, innerhalb von drei Wochen einen Sicherheitsdienst zu beauftragen, der befristet bis zum 31. Oktober 2024 jeweils von April bis einschließlich Oktober an allen Tagen im Zeitraum zwischen 20 und 1 Uhr dafür sorgt, dass von dem Gebäude und dem Grundstück der Steinstraße 72 keine unzulässigen Lärmemissionen von Mietern und Besuchern ausgehen. Diesen Schritt hatte Bürgermeisterin Bettina Weist bereits Ende Juni im Rahmen eines Ortstermins an der Steinstraße angekündigt.

„Dieser Schritt ist konsequent, denn die WEG hat trotz der seit Jahren bekannten Problematik bisher nichts unternommen, um die Gefahr und Belastung für die gesamte Nachbarschaft durch die lärmenden Mieter:innen abzuwenden. Im Ergebnis müssen sich daher die Wohnungseigentümer:innen eine Mitverantwortung an der Lärmproblematik zurechnen lassen und werden von uns nun in die Pflicht genommen“, unterstreicht die Bürgermeisterin. Denn die Hausordnung wird nachweislich nicht durchgesetzt, zudem wurden bisher weder eigene Ermittlungen angestellt, noch sind irgendwelche Abmahnungen oder Kündigungen im Zusammenhang mit der Lärmverursachung bekannt geworden.

Richtwerte deutlich überschritten

Die Grundlage für die Ordnungsverfügung bildet ein kürzlich durch die Stadt Gladbeck erstelltes Lärmgutachten. Zwischen dem 2. und 11. Juni wurde eine sogenannte Schallimmissionsmessung mit einer konstanten Geräuschaufzeichnung über 24 Stunden durchgeführt und ausgewertet. Dabei wurden die gesetzlichen Richtwerte im Bereich der Westfassade als auch im Bereich der Ostfassade teilweise deutlich überschritten. Diese
Überschreitungen äußerten sich im Wesentlichen als Gruppenzusammenkünfte mit lautstarker Kommunikation, bei denen sowohl Erwachsene als auch spielende Kinder beteiligt waren, oder durch Musik.

Quelle: Stadt Gladbeck

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