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Nicole Gruschinski

Erbbaugrundstücke bleiben im Eigentum der Stadt

Erbbaugrundstücke bleiben im Eigentum der Stadt
Foto: Michael Schwarzenberger/Pixabay

Von dem grundsätzlichen Verkaufsstopp für städtische Grundstücke kann aber in Ausnahmefällen abgewichen werden

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat die Stadt Gladbeck in der Vergangenheit zahlreiche Grundstücke verkauft, die zuvor für gewerbliche Bebauung oder Wohnbebauung in Erbbaurecht vergeben worden waren. Diese Praxis wird nicht mehr fortgeführt. Der Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss ist jetzt in öffentlicher Sitzung einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, dass künftig alle Erbbaurechtsgrundstücke im Eigentum der Stadt verbleiben sollen.

Die Lokalpolitik hatte bereits im Vorfeld den Wunsch geäußert, das vorhandene städtische Grundstückseigentum und damit den kommunalen Handlungsspielraum zu bewahren. Hintergrund: Im dicht besiedelten Gladbecker Stadtgebiet stehen nur noch relativ wenige freie Flächen zur Verfügung, die für Wohn- oder Gewerbebebauung genutzt werden können. Um neue Ressourcen zu erhalten, hat die Stadt in den zurückliegenden Jahren im Rahmen der städtischen Bodenvorratspolitik bereits einige zusammenhängende Grundstücke erworben. Von den Flächen, die sich insgesamt in städtischem Besitz befinden, wurden vor allem in der Nachkriegszeit viele in Erbbaurecht vergeben. Ein Großteil für die Errichtung
privater Ein- und Zweifamilienhäuser.

Von dem grundsätzlichen Verkaufsstopp für städtische Grundstücke kann aber in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn aus Sicht der Verwaltung übergeordnete Gründe - beispielsweise soziale, wirtschaftliche oder städtebauliche Gesichtspunkte - für einen Verkauf der kommunalen Fläche sprechen

Quelle: Stadt Gladbeck

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