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Nicole Gruschinski

Neue Gewichtsbeschränkung für zwei Brücken im Stadtgebiet

Neue Gewichtsbeschränkung für zwei Brücken im Stadtgebiet

Fahrzeuge über 18 Tonnen werden umgeleitet - Zustand der Brücke über die Gleise der ehemaligen Zechenbahn hat sich verschlechtert

Für zwei Brückenbauwerke in Gladbeck gelten neue Gewichtsbeschränkungen: Auf der Brücke Scheideweg in Zweckel sind nur noch Fahrzeuge erlaubt, die nicht schwerer als 7,5 Tonnen sind. Für die Schultenbrücke musste die Gewichtsbeschränkung auf 18 Tonnen reduziert werden.

Bei der Brücke Scheideweg war im Zuge der turnusmäßigen Prüfung und laufenden
Überwachung festgestellt worden, dass sich der Bauwerkszustand der Brücke über die Gleise
der ehemaligen Zechenbahn verschlechtert hat. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen dürfen die
Brücke nicht mehr überfahren und werden über die Tunnel-, Feldhauser Straße, Konrad
Adenauer-Allee und Bülser Straße umgeleitet.

Die Umleitungen werden ausgeschildert

Auch an der Schultenbrücke in Schultendorf sind Bauwerksschäden an der Brücke über die
Gleise der ehemaligen Zechenbahn entdeckt worden. Fahrzeuge über 18 Tonnen werden
über die Frentroper Straße und die Arenbergstraße umgeleitet.

Die Umleitungen werden ausgeschildert.

Quelle: Stadt Gladbeck

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