Aufgrund der noch immer hohen Infektionszahlen hat Landrat Bodo Kimpel eine Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen unterzeichnet
Laut der Allgemeinverfügung besteht nun in weiten Teilen von Freizeitanlagen sowie in zusätzlichen Teilen der Innenstadt die Maskenpflicht. Die Neuerungen zum Schutz vor Corona-Infektionen haben wir hier für Sie:
Ab sofort gilt die Maskenpflicht in der Gladbecker Innenstadt in den Bereichen:
- Auf der Humboldtstraße zwischen den Kreisverkehren Postallee und Buersche Straße
- Auf der Rentforter Straße bis zum Krankenhaus
- Auf der Barbarastraße
- Auf der Horster Straße von der Wilhelmstraße bis zum Festplatz
- Auf der Bottroper Straße bis zur Kreuzung Sandstraße
- Auf der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Wilhelmstraße
Zusätzlich gilt in den folgenden Fußgängerzonen die Maskenpflicht:
- Horster Straße bis Wilhelmstraße
- Hochstraße
- Goethestraße
- Goetheplatz
- Lambertistraße im Bereich der Fußgängerzone
- Marktplatz
- Kolpingstraße
- Willy-Brandt-Platz
- und die Marktplätze in Zweckel und Rosenhügel während des Wochenmarktes
Samstags, sonntags und an Feiertagen gilt in diesen Freizeitanlagen zwischen 10 und 17 Uhr eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher:
- Auf den beiden großen Parkplätzen des Nord- und Südparks
- Im gesamten Bereich der Parkanlagen des Nord- und Südparks
- Auf der Marathonbahn (Ringallee) in Wittringen
Quelle: Pressestelle Stadt Gladbeck
Julia Liekweg
julia.liekweg@aureus.de
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