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Silvesterfeuerwerk: Kein generelles Verbot in Gladbeck

Silvesterfeuerwerk: Kein generelles Verbot in Gladbeck
Foto: Pixabay ©picjumbo_com

Das Feuerwerk am Silvesterabend bleibt in Gladbeck erlaubt: Damit schließt sich der Krisenstab der Stadt Gladbeck der Meinung der anderen kreisangehörigen Städte an

Die Stadtverwaltung geht aufgrund der Erfahrungen in den Vorjahren davon aus, dass eine größere Gruppenbildung an bestimmten Orten im Stadtgebiet an Silvester nicht zu erwarten ist. Dementsprechend sieht der Krisenstab keine Veranlassung, über die Coronaschutzverordnung hinausgehende Verbote auf bestimmten Plätzen oder Straßen in Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen auszusprechen. Kleinere Feuerwerke im rein privaten Bereich bleiben somit zulässig.

Dennoch appelliert Bürgermeisterin Bettina Weist an die Gladbeckerinnen und Gladbecker, nach Möglichkeit auf das Feuerwerk zu verzichten: „In diesem Jahr ist es vernünftig, nicht nur mit Rücksicht auf kleine Kinder, ältere Menschen und auch Haustiere auf die Silvester-Knallerei zu verzichten. Wir sollten in der derzeitigen Krisensituation auch daran denken, dass Ärzte, Krankenhauspersonal, Rettungsdienste und Polizei zum Jahreswechsel auch ohne Böller und Raketen bereits alle Hände voll zu tun haben. Daher meine Bitte: Handeln Sie verantwortungsvoll, feiern Sie im kleinen Kreis unter Einhaltung der aktuellen Regeln!“

Öffentlich veranstaltete Feuerwerke werden untersagt

Darüber hinaus bleibt unabhängig von den Corona-Bestimmungen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Das Abfeuern der Feuerwerkskörper ist grundsätzlich nur in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0 Uhr und dem 1. Januar um 24 Uhr erlaubt. Der Verkauf ist grundsätzlich erst ab dem 29. Dezember freigegeben. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

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