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Nicole Gruschinski

Steinstraße 72: Ordnungsverfügung zugestellt

Steinstraße 72: Ordnungsverfügung zugestellt
Foto: succo/Pixabay

Innerhalb von drei Wochen muss nun ein Sicherheitsdienst beauftragt werden

Anhaltender Lärm und Ruhestörungen: Um die Situation an der Steinstraße zu verbessern, hat die Stadt Gladbeck nun wie angekündigt eine Ordnungsverfügung gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Steinstraße 72 erlassen. Das Schreiben wurde am 3. August der Immobilienverwaltung zugestellt. Sie verpflichtet die WEG, innerhalb von drei Wochen einen Sicherheitsdienst zu beauftragen, der befristet bis zum 31. Oktober 2024 jeweils von April bis einschließlich Oktober an allen Tagen im Zeitraum zwischen 20 und 1 Uhr dafür sorgt, dass von dem Gebäude und dem Grundstück der Steinstraße 72 keine unzulässigen Lärmemissionen von Mietern und Besuchern ausgehen.

Sofortige Vollziehung

Die Anordnung der Ordnungsverfügung erfolgt dabei mit sofortiger Vollziehung. „Die Verfügung wurde zum Schutz der Nachbarschaft und der übrigen Mieter vor einer unzulässigen Lärm- und möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung vor dem Hintergrund des Gefahrenabwehrrechts erlassen, so dass angesichts dieser Umstände nicht bis zum Abschluss eines unter Umständen mehrinstanzlichen Gerichtsverfahrens gewartet werden kann“, erläutert Dr. Guido Hüpper, Rechtsdirektor bei der Stadt Gladbeck. Dies geschieht auf Grundlage der Lärmbeeinträchtigungen, die aktuell schon vorliegen und die auch für die nächsten Monate zu erwarten sind. Sollte bis zum 24. August kein Sicherheitsdienst beauftragt werden, behält die Stadt sich vor, diesen entweder selbst auf Kosten der WEG Steinstraße 72 zu beauftragen oder eine Ersatzvornahme durchzuführen.

Frist verstrichen

Zum Hintergrund: Bereits vor zwei Wochen hatte die Immobilienverwaltung, die die WEG vertritt, Post von der Stadt Gladbeck erhalten: Aufgrund des anhaltenden Lärms rund um die Immobilie wurde die Anhörung zum Entwurf einer Ordnungsverfügung zugestellt. Die WEG hatte zwei Wochen Zeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern, ließ aber diese Frist ohne Rückmeldung verstreichen.

Die Grundlage für die Ordnungsverfügung bildet ein durch die Stadt Gladbeck erstelltes Lärmgutachten. Zwischen dem 2. und 11. Juni wurde eine sogenannte Schallimmissionsmessung mit einer konstanten Geräuschaufzeichnung über 24 Stunden durchgeführt und ausgewertet. Dabei wurden die gesetzlichen Richtwerte im Bereich der Westfassade als auch im Bereich der Ostfassade teilweise deutlich überschritten. Diese Überschreitungen äußerten sich im Wesentlichen als Gruppenzusammenkünfte mit lautstarker Kommunikation, bei denen sowohl Erwachsene als auch spielende Kinder beteiligt waren, oder durch Musik.

Quelle: Stadt Gladbeck

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