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Julia Liekweg

Teilweise Öffnung der Gladbecker Sportanlagen

Mit der neuen Coronaschutzverordnung dürfen die Sportanlagen in Gladbeck teilweise wieder öffnen.
Eingeschränkter Sportbetrieb ist ab sofort wieder möglich. Foto: Spikeball / Unsplash

Mit der neuen Coronaschutzverordnung vom 22. Februar sind eingeschränkte Sportangebote wieder möglich

Weiter verboten bleiben allerdings der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Anlagen.

Auch die Nebenräume und Duschen auf Sportanlagen sind noch immer nicht nutzbar. Die aktuelle Coronaschutzverordnung beinhaltet aber auch Ausnahmen für den Sportbetrieb. Laut der Verordnung ist nun der Sport alleine, mit zwei Personen aus zwei Haushalten oder Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel erlaubt. Auch die sportliche Ausbildung darf im Einzelunterricht wieder stattfinden. Sollten sich mehrere Personengruppen auf den Sportanlagen aufhalten und dort ihren Sport ausführen, muss ein Mindestabstand von mindestens fünf Metern gehalten werden.

Ab sofort dürfen auch die Freiluft-Sportanlagen in Gladbeck unter den bestehenden Voraussetzungen wieder genutzt werden. Hierzu ist eine Anmeldung bei der Sportverwaltung erforderlich. Den Kontakt zur Sportabteilung finden Sie auf der Onlineseite der Gladbecker Sportabteilung.

Julia Liekweg

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