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Nicole Gruschinski

Weitere Fördermittel zur Anmietung leerstehender Ladenlokale ab 2024

Weitere Fördermittel zur Anmietung leerstehender  Ladenlokale ab 2024
Foto: Pexels auf Pixabay

Interessierte Nutzer und Eigentümer können sich ab sofort an die Wirtschaftsförderung der Stadt Gladbeck wenden

Mit Fördermitteln aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ des Landes Nordrhein-Westfalen konnte die Stadt Gladbeck in den letzten Jahren gemeinsam mit den Eigentümern elf bislang leerstehende Ladenlokale in der Gladbecker Innenstadt einer neuen Nutzung zuführen. Durch die Förderung hatten Nutzer die Möglichkeit, für den Zeitraum von maximal 24 Monaten Ladenlokale zu stark reduzierten Preisen anzumieten. Dies bot neben klassischen Nutzungen auch die Chance, Neues auszuprobieren.

Positive Erfahrungen

Aufgrund der durchgehend positiven Erfahrungen hatte sich das Land Nordrhein-Westfalen dazu entschieden, diese Förderung unter sehr ähnlichen Rahmenbedingungen fortzusetzen. Dem Förderaufruf ist die Stadt Gladbeck gefolgt und hat vor einigen Monaten einen Förderantrag für die Jahre 2024 bis 2026 gestellt. Dieser wurde nun bewilligt. Das bedeutet, dass ab Januar 2024 im Rahmen des landesweiten Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ erneut leerstehende Ladenlokale in der Innenstadt zu Konditionen, die deutlich unter dem aktuellen Marktpreis liegen, angemietet werden können. Die Förderung gibt es sowohl für Einzelhandel, Dienstleistungen, Bürotätigkeiten, Handwerk, Gastronomie oder auch ganz neue Nutzungsmöglichkeiten.

Interessierte Nutzer und Eigentümer können sich ab sofort an die Wirtschaftsförderung der Stadt Gladbeck, Sonja Petri, Telefon: 02043/94990-24, E-Mail: sonja.petri@stadt-gladbeck.de, wenden. Dort werden alle Details und Möglichkeiten der Förderung erläutert.

Quelle: Stadt Gladbeck

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